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		<title>Joomla! powered Site</title>
		<description>Joomla! site syndication</description>
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			<title>Powered by Joomla!</title>
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			<description>Joomla! site syndication</description>
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		<item>
			<title>Meldepflicht NAG</title>
			<link>http://www.nbz-online.at/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=388&amp;Itemid=111</link>
			<description>

Aufhebung der Pflicht zur Bekanntgabe der Scheidung bei
Aufenthaltstiteln&amp;uuml;ber Ehegatten nach dem NAG binnen 4 Wochen


 


Die Pflicht zur Bekanntgabe der Scheidung bei Aufenthaltstiteln &amp;uuml;ber Ehegatten nach dem NAG binnen 4 Wochen soll aufgehoben werden.




Die aktuelle Situation stellt sich wie folgt dar:




Im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz wurde eine neue Regelung
eingef&amp;uuml;hrt, nach der Fremde gem&amp;auml;&amp;szlig; &amp;sect; 27 Abs. 4 NAG im Falle einer Scheidung zur
Wahrung ihrer aufenthaltsrechtlichen Reche unverz&amp;uuml;glich, l&amp;auml;ngstens binnen 4
Wochen, die Scheidung der Aufenthaltsbeh&amp;ouml;rde mitzuteilen und einer Antrag zu stellen
haben, ansonsten der aktuelle Aufenthaltstitel wiederrufen bzw. entzogen wird.




Abgesehen davon, dass Fremde in keinster Weise Kenntnis von dieser
Bestimmung haben und auch kein geeignetes Mittel daf&amp;uuml;r besteht, um Fremde effektiv
dar&amp;uuml;ber zu informieren, ist es v&amp;ouml;llig sinnlos, nach einer Scheidung l&amp;auml;ngstens
binnen vier Wochen die Aufenthaltsbeh&amp;ouml;rde aufzusuchen und dies mitzuteilen. Die allgemeine Bestimmung, wonach vor Ablauf des Aufenthaltstitels um eine Verl&amp;auml;ngerung angesucht werden muss, ist ausreichend. Mit dieser Bestimmung werden
Fremde zurIllegalit&amp;auml;t getrieben.




 




Die Vollversammlung der Vorarlberger Arbeiterkammer
fordert daher das Ministerium f&amp;uuml;r Justiz auf, die NAG entsprechend anzupassen,
das der obige Punkt erst vor Ablauf des Aufenthaltstitels erfolgt.


nbz20 (images/stories/homepage/nbz20.jpg)


 

</description>
			<category>Anträge - Anträge 2011</category>
			<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 12:19:31 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Besuchsrecht der geschiedenen Eltern</title>
			<link>http://www.nbz-online.at/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=387&amp;Itemid=111</link>
			<description>



Das Elternteil, bei dem sich das Kind aufh&amp;auml;lt, soll gem&amp;auml;&amp;szlig; &amp;sect;148 ABGB verpflichtet werden, sich an Besuchsrechte des anderen Elternteiles zu
halten.




Das Elternteil, mit dem das Kind nach der Scheidung der Eltern im
gemeinsamen Haushalt lebt, soll vor allem durch vorbeugende Ma&amp;szlig;nahmen dazu
verpflichtet werden, sich an Rechte des zum Besuch berechtigten Elternteiles zu
halten. Es ist zu betonen, dass derzeitige Rechtsordnung zum Thema &amp;bdquo;Besuchsrecht&amp;ldquo; keine
effektive L&amp;ouml;sung beinhaltet. Derzeit steht es dem besuchsberechtigten Elternteil
ein langes Verfahren zur Durchsetzung seines Besuchsrechtes vor. Daneben k&amp;ouml;nnen die
am Ende des Verfahrens zu sp&amp;auml;t ergangene Entscheidungen nicht durchgesetzt
werden.




Dieser Zustand, der &amp;uuml;berhaupt nicht im Einklang mit dem Kindeswohl
steht, f&amp;uuml;hrt im Endeffekt dazu, dass das Kind diesem Elternteil entfremdet wird, was
sich der Elternteil &amp;uuml;berhaupt nicht w&amp;uuml;nschen w&amp;uuml;rde. Anhand dieser Begr&amp;uuml;ndungen
sollen schwere Sanktionen eingesetzt werden, zB. die K&amp;uuml;rzung von
Unterhaltszahlungen, damit beide Elternteile ihre Rechte gerechterweise durchsetzen
k&amp;ouml;nnen.




 




Die Vollversammlung der Vorarlberger Arbeiterkammer
fordert daher das zust&amp;auml;ndige Ministerium auf, entsprechende Ma&amp;szlig;nahmen zu
setzen.

</description>
			<category>Anträge - Anträge 2011</category>
			<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 12:17:45 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Sanktionen für die Ungleichbehandlung</title>
			<link>http://www.nbz-online.at/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=386&amp;Itemid=111</link>
			<description>

Verst&amp;ouml;&amp;szlig;en gegen das Gleichbehandlungsgebot nach &amp;sect; 3 GleichbG soll entgegengewirkt werden.




Die bisher getroffenen Ma&amp;szlig;nahmen haben es leider nicht verhindern
k&amp;ouml;nnen, dass allf&amp;auml;llige Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts sowohl in
&amp;ouml;ffentlichen als auch in privaten Lebensbereichen vorkommen. Die am meisten von diesem Problembetroffene Bereiche sind Arbeitsverh&amp;auml;ltnisse, besonders der Arbeitslohn, K&amp;uuml;ndigungsgr&amp;uuml;nde und Aufstiegschancen im Job. Die beruflichen Einstiegs-
und Karrierechancen der Frauen sind immer noch schlechter als die der
M&amp;auml;nner, was darauf zur&amp;uuml;ckzuf&amp;uuml;hren ist, dass die M&amp;auml;nner in der Arbeitswelt immer noch
bevorzugt werden. Dieselbe Situation kann man in Bezug auf das Einkommen
vorfinden. Von einer gerechten Entlohnung f&amp;uuml;r dieselbe Arbeit von Frauen und M&amp;auml;nner
sind wir nochweit entfernt. Daher muss in diesem Zusammenhang mehr unternommen
werden.


Die Vollversammlung der Vorarlberger Arbeiterkammer
fordert daher die Sozialpartner auf, sich dieses Thema rasch anzunehmen und
entsprechende Einigung zu erzielen.

</description>
			<category>Anträge - Anträge 2011</category>
			<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 12:16:17 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Den gemeinnützigen Wohnbau ökologisch forcieren</title>
			<link>http://www.nbz-online.at/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=385&amp;Itemid=111</link>
			<description>

Die Arbeitnehmer haben Monat f&amp;uuml;r Monat einen Prozent ihres
Einkommens bis zur H&amp;ouml;chstbemessungsgrundlage an Wohnbauf&amp;ouml;rderung zu bezahlen.
Dabei ist es nebens&amp;auml;chlich ob die H&amp;auml;lfte von den Dienstgebern getragen wird,
faktisch sind es Kosten die mit der Erwirtschaftung ihres Einkommens
zusammenh&amp;auml;ngen. Obwohl diese Beitr&amp;auml;ge an sich zweckgebunden sind, flie&amp;szlig;en die
R&amp;uuml;ckfl&amp;uuml;sse dieser Arbeitnehmer-Beitr&amp;auml;ge in das ordentliche Vorarlberger
Landesbudget. Ebenso wurden in der Vergangenheit hunderte Spekulationswohnungen
durch die Landeswohnbauf&amp;ouml;rderung gef&amp;ouml;rdert.




Die Vollversammlung der Vorarlberger Arbeiterkammer fordet
daher die Vorarlberger Landesregierung auf;




	
	
	Die R&amp;uuml;ckfl&amp;uuml;sse aus den
	Wohnbauf&amp;ouml;rderungsdarlehen ausschlie&amp;szlig;lich dem gemeinn&amp;uuml;tzigen Wohnbau zur
	Verf&amp;uuml;gung zu stellen.
	
	
	
	
	Den gemeinn&amp;uuml;tzigen Wohnbau
	sowohl aus sozialen wie auch aus &amp;ouml;kologischen Gr&amp;uuml;nden in den Gmeinden des
	Rheintales und des Walgaus umgehend zu intensivieren und einen
	wohnbaupolitischen  Infrastukturplan vorzulegen.
	
	

</description>
			<category>Anträge - Anträge 2011</category>
			<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 12:13:41 +0100</pubDate>
		</item>
		<item>
			<title>Vorarlbergs Arbeitnehmerkindern eine Zukunft sichern</title>
			<link>http://www.nbz-online.at/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=384&amp;Itemid=111</link>
			<description>

Die aktuelle Schuldiskussion wird weitgehend an den
Bed&amp;uuml;rfnissen der Vorarlberger Arbeitnehmer vorbei diskutiert. Dabei g&amp;auml;be es
viele M&amp;ouml;glichkeiten hier im Lande aktiv zu sein und Hilfe zu bieten. Nicht
zuletzt sind die niedirgen Frauenl&amp;ouml;hne Vorarlabergs auch auf diesen Umstand
zur&amp;uuml;ckzuf&amp;uuml;hren.


Noch immer ist die Kinder- und Sch&amp;uuml;lerbetreuung in
Vorarlberg Gegenstand der Kritik. viel zu oft wird hier nur aufbewahrt statt
gefo&amp;ouml;rdert.


Der Vorstand der Vorarlberger Arbeiterkammer wird
aufgefordert Untersuchungen zu veranlassen, 


 


	Ob und in welchem Ausma&amp;szlig;e
	Arbeitnehmerkinder von h&amp;ouml;herer Schulbildung durch die Vorarlberger
	Schulstrukturen und die Schulpolitik ausgeschlossen sind;
	Ob und in welchem Ausma&amp;szlig;e
	Vorarlberger Arbeitnehmerkinder bei der Erreichung eines
	Bildungsabschlusses im terti&amp;auml;ren Sektors gegen&amp;uuml;ber anderen Bundesl&amp;auml;ndern
	benachteiligt sind;
	Ob und in welchem Ausma&amp;szlig;e
	Vorarlberger Arbeitnehmerkinder keinen ordentlichen Pflichtschulabschluss
	aufweisen k&amp;ouml;nnen und damit ein h&amp;ouml;heres Arbeistlosigkeitsrisiko tragen als
	die Arbeitnehmerkinder in anderen Bundesl&amp;auml;ndern;
	Ob und in welchem Ausma&amp;szlig;e
	Vorarlberger Lehrlinge seltener einen postiven Lehrabschluss erzielen
	k&amp;ouml;nnen und was die Gr&amp;uuml;nde f&amp;uuml;r entsprechende Defizite sind.  


Der Vorstand der Vorarlberger Arbeiterkammer soll nach
vorliegen der entsprechenden Studien konkrete Schritte bei der Vorarlberger
Landesregierung und den Schulbeh&amp;ouml;rden vorschlagen und auch durchsetzen.

</description>
			<category>Anträge - Anträge 2011</category>
			<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 12:09:47 +0100</pubDate>
		</item>
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