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NBZ - Online.at  - Neue Bewegung für die Zukunft

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Das leistet die AK-Vollversammlung

Wahrscheinlich stellen sich einige Arbeitnehmer/innen im Land die Frage, wie sich eine AK-Vollversammlung zusammensetzt und was sie alles beinhaltet. Nachdem die AK-Wahlen im Frühjahr durchgeführt wurden, haben sich die Karten bei den insgesamt 70 Kammerrätinnen und Kammerräten, die an der Vollversammlung teilnehmen, zum Teil neu gemischt.

Bei der AK-Vollversammlung werden die Positionen der Arbeiterkammer zu aktuellen interessenspolitischen Entwicklungen, wie dieses Mal beispielsweise zur Lehrlingspolitik oder der „Abfertigung neu“ in Anträgen formuliert bzw. beschlossen. Jede Fraktion (siehe Infobox unten) bringt dabei ihre eigenen wichtigen Punkte ein, worüber das Gremium schließlich abstimmt.

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Vollversammlung, Kammerräte der AK

Zweimal jährlich treffen alle Kammerräte in der Vollversammlung zusammen, um die Positionen der Arbeiterkammer zu aktuellen interessenspolitischen Entwicklungen zu formulieren bzw. zu beschließen. Die Beschlüsse der Vollversammlung in Form von Resolutionen geben den interessenspolitischen Rahmen für die Tätigkeit der Arbeiterkammer vor.

Die insgesamt 70 Kammerräte setzen sich wie folgt zusammen:

38 ÖAAB (Österreichischer Arbeiter und Angestelltenbund)
21 FSG (Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter/innen)
4 NBZ (Neue Bewegung für die Zukunft)
4 FA (Freiheitliche Arbeitnehmer)
3 GEM (Gemeinsam)

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Aufgaben und Pflichten der AK

Die Arbeiterkammer vertritt auf gesetzlicher Grundlage die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer/innen in Vorarlberg. Sie ist eine unabhängige, demokratische Institution, deren Funktionäre von den Mitgliedern alle fünf Jahre gewählt werden.

Mitglieder der AK

Mitglieder sind alle Arbeitnehmer/innen, Lehrlinge, Karenzurlauber und Arbeitslose, ausgenommen leitende Angestellte mit Arbeitgeberfunktionen und bestimmte Gruppen öffentlich Bediensteter. Die grundsätzlichen Aufgaben und Tätigkeiten, die Zugehörigkeit und die Finanzierung sowie Organisation der AK sind im Bundesgesetz über die Kammern für Arbeiter und Angestellte (Arbeitkerkammergesetz – AKG) geregelt. Die Zahl der AK-Mitglieder beläuft sich heute auf fast 135.000 Personen

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Ferialbeschäftigung bei den Dienststellen des Landes Vorarlberg
Bewerbungsfrist ist bereits der 25. Februar 2011!
Ferialbeschäftigte sind Schülerinnen und Schüler oder Studentinnen und Studenten, die zwischen Unterrichtszeiten arbeiten, um Geld zu verdienen. Die Tätigkeit muss nichts mit der Ausbildung zu tun haben. Es sind oft einfache Tätigkeiten.

Jedes Jahr können beim Amt der Vorarlberger Landesregierung und bei den nachgeordneten Dienststellen Ferialbeschäftigte aufgenommen werden. Im Jahr 2011 stehen ca. 100 Ferialstellen zur Verfügung.
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